
Finanzierungs- und Förderungshinweise

Die nachfolgenden Informationen bitte nur als Vorschläge von uns ansehen, über das richtige Finanzierungsangebot entscheiden Sie.
Vorraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Bau der Solarstromanlage noch nicht begonnen wurde. Die aktuellen Zinskonditionen der KfW-Förderbank sind unter der Internetadresse: foerderbank.de abrufbar. Antragsberechtigt sind private/gemeinnützige/gewerbliche Antragsteller, Freiberufler und Landwirte.
Kredithinweis
Mit dem Programm “Solarstrom erzeugen” der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden Photovoltaik-Anlagen mit zinsverbilligten Darlehen von bis zu 50.000 Euro gefördert.Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 7431-0 oder 01801- 33 55 77 Internet: kfw-foerderbank.de
Übersichtstabelle Finanzierungsmöglichkeiten
| Privat- | Frei-berufler | Land-wirte | Unter-nehmen |
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KfW-Programm | ||||
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KfW-Umweltprogramm | ||||
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KfW-ERP Umwelt-und Energiesparprogramm West |
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LfA-Forderbank Bayern Universalkredit |
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Landw. Rentenbank |
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Versicherungshinweise

Um den Pakt mit der Sonne abzusichern, ist es für Besitzer von Solaranlagen jedoch ratsam, eine geeignete Versicherung abzuschließen. Schließlich können übermäßige Wetterunbildern die Technik gefährden, und es ist immer ratsam, sich gegen Personen- und Sachschäden abzusichern.
Außerdem gibt es sogenannte Ertragsgarantieversicherungen, die helfen können, das wirtschaftliche Ergebnisse abzusichern. Oft lassen sich diese Verträge auch in einen bestehenden Versicherungsvertrag integrieren. Sinnvoll ist es in jedem Fall ein Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen, um abzustimmen, ob die Solaranlage eventuell schon mitversichert ist oder mitversichert werden kann. Versicherungsschutz besteht für die Solaranlage beim Einschluss in die Gebäudeversicherung nur analog zum Gebäudeschutz, also zum Beispiel für Schäden, die durch Feuer, Strom, Hagel, Leitungswasser und eventuell Überspannung auftreten.

Soll die Anlage als Bestandteil des Hauses integriert werden, gilt es, den Gebäudewert zu erhöhen und die Versicherungspolice anzupassen.Bei alten Verträgen ist zu überprüfen, ob die Versicherungssumme ausreichend ist, damit Gebäude und Photovoltaikanlage nicht von vornherein unterversichert sind. Sinn macht es auch, die Anlage bereits vor Baubeginn in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Dann ist der Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäudeversicherung gegeben. Brennt zum Beispiel das Haus nach einer Teilmontage ab, tritt der Versicherungsfall ein. Werden Anlagen auf Scheunen oder Nebengebäude montiert, ist eine Prüfung im Vorfeld notwendig. Oft sind derartige Bauten nur gegen Feuerschäden versichert. Nimmt beispielsweise der Wechselrichter durch Überspannung Schaden, bleiben die Kosten ohne Versicherungsschutz beim Anlagebetreiber hängen.
Wir können Ihnen Sie bei der Versicherungsauswahl unterstützen.